Das Altersvorsorgereformgesetz

Nach jah­re­lan­gen Dis­kus­sio­nen wird die staat­lich geför­der­te pri­va­te Alters­vor­sor­ge in Deutsch­land grund­le­gend neu auf­ge­stellt. Am 27. März 2026 hat der Bun­des­tag das Alters­vor­sor­ge­re­form­ge­setz beschlos­sen, der Bun­des­rat hat am 8. Mai 2026 zuge­stimmt. Damit steht fest: Ab dem 1. Janu­ar 2027 löst eine neue, kapi­tal­markt­ori­en­tier­te Pro­dukt­welt die Ries­ter-Ren­te ab. Für vie­le Anle­ge­rin­nen und Anle­ger bedeu­tet das spür­bar bes­se­re Ren­di­te­chan­cen – ver­bun­den mit mehr Fle­xi­bi­li­tät und einer attrak­ti­ve­ren För­der­lo­gik.

Investieren in echte Kapitalmarktwerte

Kern­stück der Reform ist das neue Alters­vor­sor­ge­de­pot – ein staat­lich geför­der­tes Wert­pa­pier­de­pot ohne ver­pflich­ten­de Bei­trags­ga­ran­tie. Inves­tiert wer­den darf in Fonds, ETFs und wei­te­re für Pri­vat­an­le­ger geeig­ne­te Anla­ge­klas­sen, die in einer Posi­tiv­lis­te fest­ge­legt sind. Damit pro­fi­tie­ren Spa­rer erst­mals direkt von den lang­fris­ti­gen Ren­di­te­chan­cen der Kapi­tal­märk­te.

Jeder Anbie­ter muss zudem ein soge­nann­tes Stan­dard­de­pot mit gede­ckel­ten Kos­ten bereit­stel­len: Die Effek­tiv­kos­ten dür­fen hier maxi­mal 1,0 Pro­zent pro Jahr betra­gen – auf Initia­ti­ve des Finanz­aus­schus­ses wur­de die­ser Wert gegen­über dem Regie­rungs­ent­wurf noch­mals abge­senkt. Wer Sicher­heit bevor­zugt, kann wei­ter­hin Garan­tie­pro­duk­te abschlie­ßen, bei denen 80 oder 100 Pro­zent der ein­ge­zahl­ten Bei­trä­ge garan­tiert wer­den.

Was das neue Altersvorsorgedepot leistet – und für wen es sich besonders lohnt

Die neue Zulage: proportional und transparent

Die bis­he­ri­ge Grund­zu­la­ge von 175 Euro ent­fällt. Statt­des­sen gilt künf­tig eine bei­trags­pro­por­tio­na­le För­de­rung:

  • 50 Cent pro ein­ge­zahl­tem Euro bis zu einem Eigen­bei­trag von 360 Euro (max. 180 Euro Zula­ge)
  • 25 Cent pro Euro für Bei­trä­ge zwi­schen 360 und 1.800 Euro (max. 360 Euro zusätz­lich)
  • Die maxi­ma­le Grund­zu­la­ge von 540 Euro pro Jahr wird damit ab einem Eigen­bei­trag von 1.800 Euro erreicht
  • Maxi­ma­le Kin­der­zu­la­ge: 300 Euro pro Kind und Jahr (För­de­rung von 100 % auf den Eigen­bei­trag bis 300 Euro)
  • Berufs­ein­stei­ger-Bonus: ein­ma­lig 200 Euro für Spa­rer unter 25 Jah­ren

Erhalten bleibt der Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG

Die Eigen­bei­trä­ge kön­nen im Rah­men der gesetz­li­chen Höchst­gren­ze als Son­der­aus­ga­ben steu­er­lich gel­tend gemacht wer­den und min­dern so das zu ver­steu­ern­de Ein­kom­men. Das Finanz­amt führt auto­ma­tisch die Güns­ti­ger­prü­fung durch und setzt jeweils den höhe­ren Vor­teil aus Zula­ge oder Steu­er­erspar­nis an – ein zusätz­li­cher Antrag ist nicht erfor­der­lich. In der Pra­xis pro­fi­tie­ren gerin­ge und mitt­le­re Ein­kom­men vor allem von den Zula­gen, die unmit­tel­bar dem Ver­trag gut­ge­schrie­ben wer­den.

Bei höhe­ren Ein­kom­men wirkt häu­fig zusätz­lich der Son­der­aus­ga­ben­ab­zug, sodass die effek­ti­ve För­der­quo­te spür­bar über der rei­nen Zula­gen­för­de­rung lie­gen kann.

Erstmals förderberechtigt: Selbstständige und Berufsständler

Eine der bedeut­sams­ten Erwei­te­run­gen: Auch Selbst­stän­di­ge, Frei­be­ruf­ler und Gewer­be­trei­ben­de kön­nen erst­mals die staat­li­che För­de­rung nut­zen. Eben­so ein­be­zo­gen wer­den Pflicht­mit­glie­der berufs­stän­di­scher Ver­sor­gungs­wer­ke im Ange­stell­ten­sta­tus. Damit erhält ein wesent­lich brei­te­rer Per­so­nen­kreis Zugang zur geför­der­ten pri­va­ten Alters­vor­sor­ge – ein Schritt, der für vie­le mei­ner Man­dan­tin­nen und Man­dan­ten neue Mög­lich­kei­ten eröff­net.

Mehr Flexibilität in der Auszahlungsphase

Anstel­le der bis­her ver­pflich­ten­den lebens­lan­gen Leib­ren­te kann künf­tig auch ein Aus­zah­lungs­plan gewählt wer­den, der min­des­tens bis zur Voll­endung des 85. Lebens­jah­res läuft. Die­se Wahl­frei­heit erleich­tert eine indi­vi­du­el­le Ruhe­stands­pla­nung, die zur jewei­li­gen Lebens­si­tua­ti­on passt.

Frühstart-Rente: Vorsorge schon ab Kindesalter

Par­al­lel zur Reform plant die Bun­des­re­gie­rung die soge­nann­te Früh­start-Ren­te: Kin­der und Jugend­li­che zwi­schen 6 und 18 Jah­ren sol­len monat­lich 10 Euro staat­li­chen Zuschuss in ein indi­vi­du­el­les Alters­vor­sor­ge­de­pot erhal­ten. Die ers­te Kohor­te – Jahr­gang 2020 – soll rück­wir­kend zum 1. Janu­ar 2026 star­ten. So pro­fi­tiert die nächs­te Gene­ra­ti­on vom Zin­ses­zins­ef­fekt über beson­ders lan­ge Anla­ge­zeit­räu­me. Das Gesetz soll bis zur par­la­men­ta­ri­schen Som­mer­pau­se beschlos­sen wer­den.

Was bedeutet das für bestehende Riester-Verträge?

Wich­tig vor­weg: Eine auto­ma­ti­sche Kün­di­gung oder Umwand­lung gibt es nicht. Wer einen Ries­ter-Ver­trag hat, kann ihn nach altem Recht wei­ter­füh­ren. Alter­na­tiv bestehen zwei wei­te­re Optio­nen: ein Wech­sel in die neue För­der­lo­gik oder ein voll­stän­di­ger Über­trag in ein neu­es Alters­vor­sor­ge­de­pot. Wel­che Vari­an­te sich lohnt, hängt ent­schei­dend von Ver­trags­kon­di­tio­nen, Rest­lauf­zeit und per­sön­li­chen Zie­len ab – also Fra­gen, die im Ein­zel­fall sorg­fäl­tig geprüft wer­den müs­sen.

Meine Einschätzung

Die Reform schafft mehr Spiel­raum für eine moder­ne, ren­di­te­ori­en­tier­te Alters­vor­sor­ge – end­lich auch mit Zugang zu ETFs und Fonds­stra­te­gien inner­halb des geför­der­ten Rah­mens. Beson­ders wert­voll: die Öff­nung für Selbst­stän­di­ge, der schär­fe­re Kos­ten­de­ckel beim Stan­dard­de­pot und die neue Aus­zah­lungs­fle­xi­bi­li­tät.

Ihr nächster Schritt

Ob ein Wech­sel in das neue Alters­vor­sor­ge­de­pot, die Anpas­sung Ihres bestehen­den Ver­trags oder der Auf­bau einer kom­bi­nier­ten Vor­sor­ge­stra­te­gie sinn­voll ist – ich ana­ly­sie­re ger­ne mit Ihnen die Optio­nen und ent­wick­le einen Fahr­plan, der zu Ihrer Lebens­si­tua­ti­on passt.


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