Mana­ger in Regress

Regress­for­de­run­gen gegen Mana­ger neh­men zu, Füh­rungs­kräf­te wer­den von ihren Unter­neh­men oder deren Insol­venz­ver­wal­tern immer häu­fi­ger für Fehl­ent­schei­dun­gen und Ver­säum­nis­se haft­bar gemacht.

Able­sen lässt sich das an der Zahl der Mana­ger­haft­pflicht-Ver­si­che­rungs­fäl­le, die der Bran­chen­ver­band GDV erfasst hat. 2023 muss­ten die D&O‑Versicherer (D&O für „Direc­tors & Offi­cers“) cir­ca 2.200 Fäl­le regu­lie­ren, ein Plus von 7 Pro­zent zum Vor­jahr. Die durch­schnitt­li­che Scha­dens­sum­me betrug knapp 100.000 Euro, womit ins­ge­samt 216 Mil­lio­nen Euro aus­ge­zahlt wur­den, 9 Pro­zent mehr als 2022.

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Damit setzt sich ein lang­jäh­ri­ger Trend fort: 2019 belief sich der D&O‑Gesamtschaden noch auf 132 Mil­lio­nen Euro. Als Haupt­grün­de für die­se Ent­wick­lung gel­ten gestie­ge­ne gesetz­li­che Anfor­de­run­gen und die maue Kon­junk­tur­ent­wick­lung. Da sich aktu­ell kein Auf­schwung abzeich­net und die Zahl der Unter­neh­mens­in­sol­ven­zen im ers­ten Halb­jahr bereits um 25 Pro­zent ange­schwol­len ist, gehen die Ver­si­che­rer von einer wei­te­ren Zunah­me der Scha­den­er­satz­for­de­run­gen gegen Mana­ger aus.

Als Son­der­form der Ver­mö­gens­scha­den-Haft­pflicht­ver­si­che­rung springt eine D&O‑Police ein, wenn ver­si­cher­te Mit­glie­der eines Lei­tungs- oder Auf­sichts­or­gans wegen Pflicht­ver­let­zun­gen in Regress genom­men wer­den.


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